Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 67 - 18.07.2017
Oberfranken

Ferienjobs -nur mit Vertrag!

Darauf sollten Schüler und Schülerinnen achten

DGB/C.Meyer

Die großen Sommerferien stehen vor der Tür und für viele Schülerinnen und Schüler beginnt damit die Zeit der Ferienjobs. Sie helfen, das Taschengeld aufzubessern und gewähren den Schüler und Schülerinnen einen ersten Einblick in die Arbeitswelt. Es gibt ein breites Spektrum an Ferienjobs in den unterschiedlichen Branchen und mit verschiedenen Aufgaben. Doch gilt es bei einem Ferienjob für Schülerinnen und Schüler einiges zu wissen und auch zu beachten. Die DGB Jugend Oberfranken gibt daher einige Tipps: 

Lohn
Das wohl wichtigste für die Schülerinnen und Schüler am Ferienjob ist sicherlich die Bezahlung. Dort gibt es mit dem Mindestlohn für alle Schüler und Schüler über 18 Jahre einen gesetzlichen Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 8,84 Euro. Der Mindestlohn gilt auch bei Ferienjobs in geringfügigen Beschäftigung (bis zu 450 Euro/ Monat). 

Für unter 18-Jährige gilt das Mindestlohngesetz hingegen nicht. Die bestehende Lücke wird von der DGB Jugend Oberfranken vehement kritisiert. Hier sollte man die Lohnhöhe ganz genau im Blick haben, wenn der Arbeitsvertrag unterzeichnet wird: „Auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden. Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren sollten darauf achten, dass sie mindestens 8,84 Euro pro Stunde bekommen“, sagt Claas Meyer, DGB Jugendsekretär Oberfranken

Für Ferienjobs ist es auch wichtig zu wissen, dass Beiträge zur Sozialversicherung nicht anfallen, solange nicht mehr als 50 Tage oder zwei Monate im Jahr gearbeitet werden Steuern jedoch schon fällig, wenn der Lohn über dem monatlichen Lohnsteuerfreibetrag von 735 Euro brutto liegt. Dabei werden die Steuern normalerweise im nächsten Jahr erstattet, wenn man beim Finanzamt einen Antrag stellt. Dafür benötigt der Arbeitgeber in jedem Fall die elektronische Lohnsteuerkarte – die erhält man beim Finanzamt.

Jugendarbeitsschutz beachten
Wichtig ist bei den Ferienjobs zu berücksichtigen, dass Jugendliche nicht jede Tätigkeit ausüben dürfen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, unter welchen Bedingungen Jugendliche arbeiten dürfen.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet Kindern bis zum einschließlich 14. Lebensjahr zu arbeiten.

Jugendlich, also 15- bis 17jährige, dürfen einen Ferienjob ausüben. Aber hier sind einige Regeln und Einschränkungen zu beachten. „Wenn die Jugendlichen noch schulpflichtig sind, dann dürfen sie nicht länger als vier Wochen pro Jahr in den Ferien jobben. Denn ganz klar gilt: Schulferien dienen in erster Linie der Erholung“, so Claas Meyer.

Wichtig: Für Jugendliche ist schwere körperliche oder gar gefährliche Arbeit nicht erlaubt. Dazu zählen unter anderem das Tragen von schweren Gegenständen, das Hantieren mit Chemikalien oder Akkordarbeit. Die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche darf nicht überschritten werden, auch nicht der Arbeitszeitraum zwischen 6 bis 20 Uhr.

Unfallschutz
Und was passiert, wenn sich einer verletzt? „Schülerinnen und Schüler sind während ihres Ferienjobs bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert“, sagt Claas Meyer. Dieser Schutz beginnt ab dem ersten Arbeitstag und gilt auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause. 

Vertrag
„Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn regeln", rät Claas Meyer. . Wichtig ist noch bei Minderjährigen, dass die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigen einer Beschäftigung zustimmen müssen.

Wenn es Probleme gibt
Und wenn Arbeitgeber sich nicht an die Gesetze halten? Dann sollte man zusammen mit den Eltern was dagegen tun. Claas Meyer: „Im Klartext: Man muss sich nicht alles gefallen lassen. Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte keiner tolerieren.“ Am besten wendet man sich in solchen Fällen an die Aufsichtsbehörden - in der Regel sind das örtliche Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz. Arbeitgeber, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, müssen mit heftigen Geldbußen rechnen.

 

Bei Fragen wende dich an: Claas Meyer, DGB-Jugendsekretär Oberfranken, 0951-20 800 66 oder claas.meyer@dgb.de

 


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